Städtebauförderung-Innenstadtentwicklung

Aktuelle Themen

Das Gebäude Kirchplatz 8 wurde von der Stadt Northeim erworben mit dem Ziel, dieses zu sanieren
und im Anschluss in Kooperation mit dem Verein "Leben am Northeimer Kirchplatz Anno 1510" als
öffentliche Einrichtung zu betreiben. In Vorbereitung dieser Sanierung wurde das renommierte Büro
für…

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Der Münsterplatz im Wandel

Der Münsterplatz im Herzen der Northeimer Innenstadt befindet sich am Anfang eines großen Umgestaltungsprozesses. Nach dem Realisierungswettbewerb "Münsterplatz“ in der jüngsten Vergangenheit und der Auslobung des Siegerentwurfes, konnte am 01.06.2021 nun ein weiterer…

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Um die Städtebauförderung und die daraus resultierenden Maßnahmen aus der Bürgerschaft zu begleiten, wurde 2018 ein Sanierungsbeirat gegründet. Er setzt sich zusammen aus Bürger_innen, Anwohner_innen, Ladenbetreiber_innen, der Kirche und weiteren Akteur_innen der Innenstadt.

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In die Beratungen des Sanierungsausschusses am 26.11.2020 bringt die Stadtverwaltung Northeim den Vorschlag zur Aufhebung bzw. der Teilaufhebung der Bebauungspläne NOM Nr. 77, 78, 79 und 81 inklusive der jeweiligen Änderungen eine zukunftsweisende und weitreichende Empfehlung ein.

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Die Stadt Northeim hat im Jahr 2017 die vorbereitende Untersuchung (VU) und ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) „Innenstadt“ beschlossen. Damit wurden die Grundlagen für ein Sanierungsgebiet Innenstadt geschaffen und die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und…

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Einst beherbergte das markante Fachwerk-Eckgebäude in der Breiten Str. 12 das Northeimer Traditionsgeschäft Bergland-Sport. Nach längerem Leerstand wird das nicht unter Denkmalschutz stehende, aber im Kern etwa 300 Jahre alte und mit einem Tonnengewölbe unterkellerte Haus zur Zeit saniert und…

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Der mögliche Teilverkauf einer Fläche des Mühlenangers bewegt die Northeimerinnen und Northeimer. Um den Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit zu geben, ihre Fragen zu der Thematik zu stellen und mit Vertretern aus Rat und Verwaltung zu diskutieren, hatte Bürgermeister Simon Hartmann zu einer…

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Bürgermeister Simon Hartmann fordert beteiligungsorientierte Debatte über künftige Verkehrsführung in der Innenstadt.

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Was machen die Arbeitsgruppen des Sanierungsbeirates? - Innerhalb des Sanierungsbeirates wurden Arbeitsgruppen gebildet, um einzelne Themen, die für die Entwicklung der Northeimer Innenstadt besonders wichtig sind, vertiefend zu bearbeiten.

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an alle Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet in der Innenstadt

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Was ist Städtebauförderung?

Städtebauförderung des Bundes und der Länder

Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützt der Bund die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung.

Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt.

Ziele der Städtebauförderung sind:

  • Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
  • Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten; Kennzeichen für solche Funktionsverluste ist vor allem ein dauerhaftes Ãœberangebot an baulichen Anlagen, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen
  • Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.

Zur Verwirklichung dieser Förderziele hat der Bund folgende Programme geschaffen:

  • Soziale Stadt
  • Stadtumbau
  • Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
  • Städtebaulicher Denkmalschutz
  • Kleinere Städte und Gemeinden
  • Zukunft Stadtgrün
  • Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
  • Investitionspakt zur energetischen Sanierung sozialer Infrastruktur 

Quelle: Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) <link http: www.staedtebaufoerderung.info stbauf de home home_node.html external-link-new-window sie hier fã¼r weitere>Klicken Sie hier für weitere Informationenwww.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Home/home_node.html 

Was ist das Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"?

Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"

In vielen Kommunen ist ein Funktionsverlust der "zentralen Versorgungsbereiche" zu beobachten, insbesondere durch gewerblichen Leerstand. Als zentrale Versorgungsbereiche werden insbesondere Innenstadtzentren, vor allem in Städten mit größerem Einzugsbereich, Nebenzentren in Stadtteilen sowie Grund- und Nahversorgungszentren in Stadt- und Ortsteilen - aber auch von kleinen Gemeinden - bezeichnet. Das Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" soll zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standort für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben dienen.

Die Finanzhilfen des Bundes können z.B. eingesetzt werden für Investitionen zur Profilierung der Zentren und Standortaufwertung, wie:

  • Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze)
  • Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (auch energetische Erneuerung)
  • Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder Brachen einschließlich vertretbarer Zwischennutzung
  • Citymanagement, Beteiligung von Nutzungsberechtigten sowie Immobilien- und Standortgemeinschaften. 

Zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen kann die Gemeinde einen so genannten Verfügungsfonds einrichten. Der Fonds finanziert sich mit bis zu 50% aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde sowie zu mindestens 50% aus Mitteln privater Akteure oder zusätzlichen Gemeindemitteln. Die Mittel des Fonds müssen für Investitionen und investitionsfördernde Maßnahmen eingesetzt werden. Mittel, die nicht aus der Städtebauförderung stammen, können auch für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden.

Quelle: Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) <link http: www.staedtebaufoerderung.info stbauf de programm aktivestadtundortsteilzentren programm_node.html external-link-new-window sie hier fã¼r weitere>Klicken Sie hier für weitere Informationenwww.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm/AktiveStadtUndOrtsteilzentren/Programm/programm_node.html