Schottergärten

Noch immer sind sie in Wohngebieten zu sehen: Schottergärten. Grünflächen mit blühenden Pflanzen werden durch graue Steinwüsten ersetzt oder bei einem Hausneubau erst gar nicht angelegt. Dabei sind Schottergärten gemäß niedersächsischer Bauordnung gar nicht zulässig. Alle Hintergründe und wie Sie Ihren Garten stattdessen gestalten können, erfahren Sie hier.

Schottergärten

Vor allem Vorgärten werden zunehmend als Schottergärten angelegt, weil sie gemeinhin als pflegeleicht gelten. Dafür wird der Mutterboden abgetragen und durch ein wasserundurchlässiges Vlies ersetzt, auf welches der Schotter geschüttet wird. Das Vlies soll verhindern, dass von unten unerwünschte Beikräuter wachsen. Daraus resultiert die Annahme, dass Schottergärten pflegeleicht sind, weil nicht gegärtnert werden muss.

Schottergärten sind allerdings langfristig nicht so pflegeleicht wie gedacht:

Durch Wind, Regen und Vögel werden Laub und Pollen in den Schottergarten getragen, wodurch unerwünschte Pflanzen wachsen, wenn das Laub nicht aufwendig per Hand zwischen den Steinen entfernt wird. Zusätzlich vermoost der Schotter mit der Zeit, weshalb er entweder zeitaufwendig gereinigt oder kostspielig ersetzt werden muss, wenn der eigentlich so saubere Schottergarten nicht ungepflegt aussehen soll.

Weitere Probleme von Schottergärten:

  • In Grünflächen finden Insekten und andere (kleine) Lebewesen Nahrung. Werden die Pflanzen allerdings durch Schotter ersetzt, geht weiterer Lebensraum verloren, was wir uns in Zeiten von Insektensterben und Biodiversitätsverlust nicht leisten können.
  • Pflanzen haben im Sommer eine kühlende Wirkung auf ihre Umgebung. Schotter hingegen speichert die Wärme und gibt sie abends an die Umgebung ab. Insbesondere in den immer heißer werdenden Sommern ein Problem. Lokale Hitzeinseln entstehen.
  • Bei Schottergärten wird die oberste wasserdurchlässige Bodenschicht durch ein wasserundurchlässiges Vlies ersetzt. Demnach kann Regenwasser nicht mehr natürlich versickern. Insbesondere bei Starkregenereignisse können so die Kapazitäten der Kanalisation überansprucht werden und die eigenen Keller mit Wasser volllaufen.
  • Damit kleiner Schotter entsteht, müssen große Felsblöcke energieintensiv zerkleinert werden. Zudem wird der schwere Schotter in der Regel nicht regional abgebaut, sondern muss über weite Wege transportiert werden, wodurch Treibhausgase ausgestoßen werden. Zusammen führt das zu einer schlechten Klimabilanz des Schotters.

Führen wir uns diese ökologischen und ökonomischen Auswirkungen vor Augen, erscheint das Anlegen von Schottergärten wenig sinnvoll. Hinzu kommt das Verbot durch die Niedersächsische Bauordnung (NBauO).

§ 9 Abs. 2 NBauO besagt

Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.“ Das bedeutet, dass Flächen auf Baugrundstücken, auf denen kein Gebäude steht oder auf denen kein Weg oder Stellplatz oder ähnliches angelegt ist, als Grünflächen herzurichten sind.

Grünflächen

Grünflächen sind Rasenflächen oder Wiesen sowie Flächen mit Gehölzen, Zier- und Nutzpflanzen und ähnlichem. Schottergärten sind ausdrücklich keine Grünflächen. Demnach sind Schottergärten nach § 9 Abs. 2 NBauO in Niedersachsen und somit auch in Northeim verboten.

Alternativen

Das Anlegen einer solchen Grünfläche muss nicht aufwendig und kompliziert sein! Beim ersten Anlegen wird durchaus Zeit beansprucht und ein bisschen Planung ist ggf. notwendig (aber das wäre es bei einem Schottergarten auch!). Mit der Auswahl der richtigen Pflanzen kann der Pflegeaufwand allerdings stark vermindert werden. Beispiele dafür sind Bodendecker, die dicht gepflanzt Beikräuter zurückhalten. Wildblumenwiesen wiederum müssen nur zweimal im Jahr gemäht werden und auch winterharte, mehrjährige Pflanzen minimieren den Arbeitsaufwand, weil im nächsten Jahr nicht neu gepflanzt werden muss. Weitere Informationen und Ideen finden Sie in dem unten zum Download zur Verfügung stehenden Flyer der Stadt Northeim sowie auf den Links der angegebenen Seiten. Gutes Gelingen bei der (Um-)Gestaltung eines naturnahen Gartens!

Weitere Informationen finden Sie hier:

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz stellt auf seiner Website die Broschüre „Insektenvielfalt in Niedersachsen – und was wir dafür tun können“ zum kostenlosen Download zur Verfügung. Auf 40 Seiten werden viele Hintergründe, Tipps und Beispiele für eine naturnahe Gartengestaltung geboten: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/insektenvielfalt/insektenvielfalt-in-niedersachsen-und-was-wir-dafuer-tun-koennen-177015.html

Der Landkreis Northeim informiert durch ein Merkblatt über die Bepflanzung von Grundstücken. Hier werden der Zusammenhang von heimischen Gewächsen als Lebens- und Nahrungsgrundlage für Insekten und andere Tiere beschrieben und Beispiele für konkrete Pflanzen, die sich für den Landkreis Northeim eignen, mit ihren Ansprüchen genannt: https://www.landkreis-northeim.de/portal/seiten/merkblaetter-900000020-23900.html?vs=1