Stadt Northeim unterstützt Sanierung des Gustav-Wegner-Stadions

Die Stadt Northeim fördert die Sanierung des Hauptgebäudes am Gustav-Wegner-Stadion mit bis zu 262.000 Euro. Der FC Eintracht Northeim von 1992 e. V. erhält dafür einen Zuschuss aus städtischen Mitteln.

Das beigefügte Foto zeigt von links: Holger Schröder, Abteilungsleiter Kultur, Bildung, Sport der Stadt Northeim, Hartmut Denecke, Vorstand FC Eintracht Northeim, Philipp Weißenborn, Sportlicher Leiter FC Eintracht Northeim, und Jörg Dodenhöft, Geschäftsbereichsleiter 1 Stadt Northeim und allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters.

Der Verein möchte mit der Förderung zentrale Bereiche des Hauptgebäudes erneuern. Dazu gehören die Umkleidekabinen, Duschen und Sanitäranlagen. Auch weitere Räume sollen modernisiert werden. Ziel sind zeitgemäße Bedingungen für den Trainings- und Spielbetrieb der Jugend- und Seniorenmannschaften.

Das Gustav-Wegner-Stadion gehört der Stadt Northeim und wird neben dem Vereinssport auch von Schulen genutzt. FC Eintracht Northeim nutzt ein Gebäude neben dem Kunstrasenplatz als Vereinsunterkunft, Umkleide und Dusche. Durch die Sanierung bleibt das Gebäude langfristig erhalten und wird zeitgemäß modernisiert. Gleichzeitig verbessert sich die Ausstattung für Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer sowie die weiteren Nutzerinnen und Nutzer der Anlage. 

Der FC Eintracht Northeim übernimmt seit vielen Jahren Verantwortung für den Betrieb des Stadions und der dortigen Anlagen und Felder. Dazu gehören neben der sportlichen Arbeit, insbesondere im Nachwuchsbereich, auch viele organisatorische Aufgaben rund um die Nutzung der Anlage. Mit diesem Einsatz trägt der FC Eintracht Northeim wesentlich zum sportlichen Leben in der Stadt bei. 

Die geplante Sanierung unterstützt den Verein dabei, seine Arbeit unter guten Bedingungen langfristig fortzusetzen. Die Stadt Northeim würdigt mit der Förderung das große Engagement des FC Eintracht Northeim für die Stadt und ihre Menschen, und investiert zugleich in den Erhalt einer wichtigen und traditionsreichen Sportstätte. Die Förderung wird als Festbetrag ohne Rückzahlung gewährt.