Mitarbeit im Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Northeim

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Northeim hat in der laufenden Wahlperiode (2022 – 2027) bereits wertvolle Arbeit geleistet und möchte nun seine Reihen weiter verstärken. 

Die Nachbesetzung erfolgt, weil im Verlauf der Wahlperiode einige Mitglieder aufgrund von Umzug aus Northeim oder aus anderen persönlichen Gründen ausgeschieden sind, während gleichzeitig bei den Organisationen neue Mitglieder benannt wurden. Daher besteht jetzt die Möglichkeit, sich für eine Mitarbeit zu bewerben. Einzelbewerber_innen oder Bewerber_innen mit einer Organisation im Hintergrund sind eingeladen, ihre Interessensbekundungen bis zum 27.02.2026 einzureichen.

Dem Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Northeim gehören gemäß Wahlordnung 14 stimmberechtigte Personen an. 

Folgende Voraussetzungen sind von dem Bewerber bzw. der Bewerberin zu erfüllen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • In Northeim mit Hauptwohnung gemeldet sein
  • Menschen mit Behinderungen im Sinne des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), das Menschen definiert, die körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen haben, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft einschränken können.
  • Alternativ gelten auch gesetzlich vertretende Personen eines schwerbehinderten Menschen oder Menschen mit Behinderungen.
  • Zudem sind Vertreter_innen von Organisationen oder Gruppen, die zur Teilnahme an der Wahlversammlung gemäß der Wahlordnung berechtigt sind, mit eingeschlossen.

Die Nachbesetzung erfolgt auf der Grundlage der Wahlordnung zur Bildung des Beirates für Menschen mit Behinderungen. Die Wahlordnung sowie weitere Informationen zum Beirat finden Sie auf der Internetseite der Stadt Northeim: https://www.northeim.de/familie-bildung/menschen-mit-behinderung.html.

Die Bewerbung ist an die Stadt Northeim, Büro des Bürgermeisters, Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim, E-Mail: lustig(at)northeim.de  zu richten. Der Bewerbung ist ein Nachweis durch ein entsprechendes amtliches Dokument (z. B. Bescheid des Versorgungsamtes) beizufügen.

Für Rückfragen stehen die Vorsitzende des Beirates, Frau Monika Nölting, 05551/5895021 und von der Stadt Northeim, Frau Anja Lustig 05551/966-331 zur Verfügung.