Kommunalwahl 2021 - Rechtsänderung zur Bewerberaufstellung

Für die Wahlvorbereitungen der allgemeinen Neuwahlen und Direktwahlen am 12.09.2021 weist die Landeswahlleitung hinsichtlich der Bewerberaufstellungen für die Kommunalwahlen auf die geänderte Rechtslage hin.

Nunmehr liegt die "Verordnung über die Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber und die Wahl der Delegierten für die Delegiertenversammlungen für die allgemeinen Neuwahlen und Direktwahlen am 12. September 2021 unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Bewerberaufstellungsverordnung)" vor. Sie finden diese auf der Internetseite der Landeswahlleitung.