Bebauungsplan NOM Nr. 134 "Rettungswache Sollingtor"

Der Bebauungsplan NOM Nr. 134 „Rettungswache Sollingtor“ geht in die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), nachdem der Verwaltungsausschuss der Stadt Northeim in seiner Sitzung am 13.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen hat.

Die DRK Rettungsdienst im Landkreis Northeim gGmbH beabsichtigt, eine Rettungswache auf noch zu erwerbenden Grundstücken im Bereich „Hinter dem Auewege/Am Kalbesbrook“ zu realisieren.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes NOM Nr. 134 „Rettungswache Sollingtor“ liegt im Flurbereich der Abteilung Stadtplanung, Bauaufsicht, Scharnhorstplatz 1, 1. Obergeschoss (Südflügel) in der Zeit  vom 16.06.2022 bis einschließlich 18.07.2022 unter den nachfolgenden Bedingungen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: Die Einsichtnahme sowie die Niederschrift sind nur einzeln und nach vorheriger Anmeldung in der Stadtverwaltung unter der Telefon-Nr. 05551/966-313 oder 05551/966-333 möglich. Die bekannten Hygiene- sowie Abstandsregeln sind zu beachten. Um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird gebeten.

Stellungnahmen zu der o.g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift unter den o.g. Voraussetzungen abgegeben oder dem beauftragten Planungsbüro Planungsgruppe Puche bis zum  schriftlich zugesandt werden , Häuserstraße 1, 37154 Northeim oder unter info(at)pg-puche.de bis zum 18.07.2022 schriftlich zugesandt werden. 

Die Planunterlagen können während des o.g. Zeitraums auch im Internet auf der Homepage der Stadt Northeim unter www.northeim.de/wirtschaft-bauen/stadtplanung-stadtentwicklung/bebauungsplaene.html, auf der Homepage der planungsgruppe puche gmbh unter https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/ und über das zentrale Interportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) eingesehen werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ersetzt nicht die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs für die Dauer eines Monats. Die öffentliche Auslegung folgt zu einem späteren Zeitpunkt.