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Standesamt der Stadt Northeim
Willkommen im Standesamt der Stadt Northeim
Wir begleiten Sie durch Ihr ganzes Leben.
Bei uns werden unter anderem Geburten registriert, Ehen geschlossen und Sterbefälle beurkundet.
Für unsere Dienstleistungen im Bereich der „Personenstandsfälle“ bieten wir Ihnen unser Onlineserviceportal an. Dort erhalten Sie Informationen, können Urkunden beantragen und diese direkt online bezahlen.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Team montags bis donnerstags von 8:30 – 16:00 Uhr und freitags 8:30 bis 12:00 Uhr telefonisch zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir während unserer Öffnungszeiten (siehe unten) Ihre Anrufe nicht immer sofort entgegennehmen können.
Geburt eines Kindes:
Sofern Ihr Kind in Northeim geboren wird, ist das Standesamt Northeim für die Beurkundung der Geburt zuständig. Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Geburt im Krankenhaus
Die Geburt wird durch die Einrichtung an das Standesamt übermittelt. Die Eltern erhalten von der Einrichtung ein Informationsblatt über die Unterlagen, die für die Beurkundung benötigt werden. Die Unterlagen sind anschließend vollständig beim Standesamt einzureichen.
Hausgeburt
Eine Hausgeburt muss innerhalb einer Woche persönlich beim Standesamt angezeigt werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin.
Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich unter anderem nach dem Familienstand und der Staatsangehörigkeit der Eltern. Eine Übersicht finden Sie in unserem anliegenden Informationsblatt.
Geburtsurkunden werden ausgestellt, wenn die Geburt vollständig geprüft und beurkundet wurde.
Eheschließung:
Die Eheschließung ist grundsätzlich persönlich bei dem Standesamt anzumelden, in dessen Zuständigkeitsbereich eine der beiden Personen ihren Wohnsitz hat. Nach erfolgreicher Prüfung, kann die Eheschließung innerhalb von sechs Monaten bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden.
Unsere Trauräume
Trauzimmer im Standesamt
Unser Trauzimmer verfügt über 23 Sitzplätze für Gäste. Weitere Sitzplätze sind für die Eheschließenden und die Trauzeugen vorgesehen. Das Trauzimmer ist nicht barrierefrei erreichbar.
Bürgersaal im St.-Blasien-Komplex
Für größere Hochzeitsgesellschaften oder bei Bedarf eines barrierefreien Zugangs kann nach vorheriger Absprache der Bürgersaal genutzt werden. Dort finden bis zu 65 Gäste Platz. Weitere Sitzplätze sind den Eheschließenden und den Trauzeugen vorbehalten.
Wird der Bürgersaal aufgrund einer größeren Gästezahl oder auf persönlichen Wunsch benötigt, wird eine Raummiete erhoben.
Hier finden Sie unsere Sammlung von Hochzeitsbildern.
Sterbefall:
Sofern sich ein Sterbefall in Northeim ereignet, ist das Standesamt Northeim für die Beurkundung zuständig. Dieser muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Sterbefall in einer Einrichtung
Verstirbt eine Person in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung, übernimmt diese die Anzeige beim Standesamt.
Sterbefall außerhalb einer Einrichtung
Bei einem Sterbefall zu Hause oder an einem anderen Ort muss die Anzeige durch eine hierzu verpflichtete Person erfolgen. Dies kann insbesondere eine Person sein, die mit der verstorbenen Person zusammengelebt hat, in deren Wohnung der Tod eingetreten ist oder die von dem Sterbefall Kenntnis hat.
In der Regel übernimmt ein beauftragtes Bestattungsunternehmen die weiteren Formalitäten und reicht die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein.
Weitere Anliegen:
Für weitere Anliegen wie Kirchenaustritte, Nachbeurkundungen, Vaterschaftsanerkennungen, Namensrechtliche Erklärung und Fragen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Mail



