Finanzmanagement, Kasse

Die Finanzen bilden einen wichtigen Grundstein der öffentlichen Verwaltung und somit auch der Stadt Northeim. Seit 2009 bucht die Stadt Northeim ausschließlich doppisch. Unter dem Begriff Finanzmanagement werden die Bereiche Haushalt und Controlling, Steuern und Abgaben, Stadtkasse, Liegenschaften als auch das Beteiligungsmanagement zusammengefasst.

Zu den Aufgaben gehört vor allem, die Verwaltungsleitung und Politik in allen betriebs- und finanzwirtschaftlichen Fragen zu unterstützen und zu beraten. 

Die Aufgabenschwerpunkte der Abteilung sind im Folgenden näher erläutert:

Haushalt, Controlling und Beteiligungen

Haushaltsplanung, Haushaltsüberwachung, Haushaltswirtschaft, Berichtswesen (auch unterjährig), Erstellung der Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse, Investitionssteuerungsverfahren, Beteiligungscontrolling, Kreditmanagement

Steuern

Veranlagung der Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Straßenreinigungsgebühren, Niederschlagswassergebühren, Vergnügungssteuer.

Information zur Grundsteuerreform­:
Bundesweit: http://www.grundsteuerreform.de
Niedersachsen: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer 

 

Stadtkasse

Abwicklung des gesamten städtischen Zahlungsverkehrs, Liquiditätsplanung, Verwahrung von Wert- und anderen Gegenständen, Einrichtung und Aufhebung von Zahlstellen, Geldannahmestellen, Mahnung und Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen

  • Ansprechpartner/Innen Stadtkasse

    Ansprechpartner/Innen Stadtkasse

    Einnahme A-J
    Gewerbesteuer A-Z
    Jessica Friedrichs
    Telefon: +49 5551 966-233

    Einnahme K-Z
    Ausgabe A-Z
    Ute Mrosek
    Telefon: +49 5551 966-239
    mrosek(at)northeim.de

    Vollstreckungsinnendienst:

    A-D  Lars Schimming
    Telefon: +49 5551 966-236

    E-J  Niklas Beyer
    Telefon: +49 5551 966-291
    nbeyer(at)northeim.de

    K-R Cornelia Treu
    Telefon: +49 5551 966-230

    S-Z  Ingo Schneider
    Telefon: +49 5551 966-234

    Insolvenzen und Niederschlagungen:

    Cornelia Treu
    Telefon: +49 5551 966-230

    Vollstreckungsaußendienst Kernstadt Süd und Ortschaften: Güntgenburg, Bühle, Levershausen, Sudheim, Landwehrschänke, Hillerse, Höckelheim, Berwartshausen, Schnedinghausen, Hollenstedt, Stöckheim, Wetze

    Lars Schimming
    Telefon: +49 5551 966-236

    Vollstreckungsaußendienst Kernstadt Nord und Ortschaften: Edesheim, Hohnstedt, Wiebrechtshausen, Imbshauesen, Lagershausen, Denkershausen, Brunstein, Langenholtensen, Hammenstedt

    Ingo Schneider
    Telefon: +49 5551 966-234

Haushaltsplan und Jahresabschluss

Zu Beginn eines Haushaltsjahres sind der Ergebnis- und Finanzplan aufzustellen. Diese werden im Zusammenhang mit der Haushaltssatzung erstellt. Der Haushaltsplan ist Ausdruck der politischen Willensbildung der Stadt Northeim. In ihm wird festgelegt, wofür die Stadt Geld ausgeben will und wie die Ausgaben finanziert werden sollen. Der Haushaltsplan enthält die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen, sowie die Einzahlungen und die Auszahlungen eines Jahres. Der Haushaltsplan gilt jeweils für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. 

Während der Haushaltsplan das auf die Zukunft gerichtete Programm für die Aufgabenerledigung darstellt, liefert der Jahresabschluss das Ergebnis der Haushaltswirtschaft für das abgelaufene Jahr. 

Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen sowie dem Anhang und mit erläuternden Inhalten. Dem Jahresabschluss ist ein Bericht zur Lage beizufügen.

Nachfolgend erhalten Sie einen weiteren Überblick über die Entwicklung der Finanzen der Stadt Northeim:

2023_2024