Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Der Rat beschloss am 27. August 2020 die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Seit dem Inkrafttreten der letzten Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Northeim (SO-VO) im Jahre 2009 haben sich einige Änderungs- und auch Vereinfachungsbedürfnisse ergeben. Aus diesem Anlass hat die Stadt Northeim die SO-VO im Jahre 2020 vollständig überarbeitet.

Die neue SO-VO stellt eine zeitgemäße Verordnung dar, in der die aktuelle Rechtslage durch gendergerechte Bezeichnungen, einen übersichtlicheren Aufbau und vereinfachte Sprache verständlich aufgezeigt wird. Darüber hinaus wurden unzeitgemäße Vorschriften entfernt und neu aufgezeigte Bedarfe an entsprechender Stelle eingearbeitet.

Eine unzeitgemäße Vorschrift war das zum Beispiel das Verbot, innerhalb der Ruhezeiten Teppiche, Matratzen, Polstermöbel oder ähnliches auszuklopfen. Zu den gänzlich neu aufgenommenen Regelungen zählen u. a. das Verbot Kraftfahrzeuge in öffentlichen Anlagen abzustellen (§ 3 Abs. 3 SO-VO) oder das Verbot während der Ruhezeiten auf öffentl. Straßen und Anlagen (nicht genehmigte) Festlichkeiten abzuhalten.

Die Verordung finden Sie hier.