Jugendschöff_innen gesucht

Die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen des Amtsgerichtsbezirks Northeim für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 steht bevor. Eine Bewerbung ist noch bis zum 26.04.2023 möglich.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter an den Amts- und Landgerichten. Sie verhandeln und entscheiden dort gleichberechtigt mit Berufsrichtern in Strafverfahren bzw. Jugendstrafverfahren.
Die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023 wird bis Mitte des Jahres aufgestellt. Die Bewerbung ist bei der Gemeinde abzugeben, wo der Bewerber seinen Hauptwohnsitz hat.

Die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen finden alle fünf Jahre statt. Mit Ablauf des Geschäftsjahres am 31.12.2023 endet die jetzige Wahlperiode der gewählten Schöffinnen und Schöffen. Aufgrund dessen ist die nächste Wahl im Jahr 2023 durchzuführen.

Die Stadt Northeim hat als vorschlagsberechtigte Behörde, unter Beachtung der §§ 31 bis 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), bis zum 01. Juni des Wahljahres die Vorschlagslisten der Bewerberinnen und Bewerber um das Schöffenamt an das Amtsgericht Northeim zu senden. Zuvor sind die Ortsräte im Rahmen Ihres Anhörungsrechtes gem. § 94 Abs. 1 S. 2 Ziffer 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz  (NKomVG) zu beteiligen und ein Beschluss des Rates mit zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates der Stadt Northeim, über die Vorschlagsliste einzuholen.

Das Amt der Schöffen ist ein Ehrenamt.  Es kann nur von Deutschen versehen werden. Bewerberinnen und Bewerber müssen zwischen 25 und 70 Jahre alt sein und in der Stadt Northeim wohnen.

Gem. § 34  Abs. 1 GVG sollen zu dem Amt eines Schöffen ferner nicht berufen werden:

  1. der Bundespräsident

  2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung

  3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können

  4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte

  5. gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer

  6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.

Sollten Sie an dem spannenden Ehrenamt Interesse haben, füllen Sie das unten aufgeführte Bewerbungsformular aus und senden es an die Stadt Northeim, Abteilung 1.3 – Bürgerdienste, Scharnhorstplatz1, 37154 Northeim oder an

Oder bewerben Sie sich über das Serviceportal.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Frau Müller (Tel. 05551/966-165) bzw. Herrn Mirth (Tel. 05551/966-169).