Niedersächsische Corona-Verordnung

Neueste Änderung: Verbot von Feuerwerken auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Die Corona-Verordnung des Landes wird ständig angepasst. Neben den anliegenden Änderungen wurde am 23.12.2020 der § 10 a eingefügt, der das Verbot von Feuerwerken regelt.

Eine aktuelle Lesefassung der Verordnung finden Sie auf der Homepage des Landes (pdf).