Hallenbad Northeim öffnet am kommenden Montag

Am kommenden Montag, 6. September 2021, öffnet das Hallenbad Northeim erstmals nach dem Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 seine Türen auch wieder für die Öffentlichkeit. Das teilt die Northeimer Sport und Freizeit GmbH (NomSF) als neuer Betreiber des Schwimmbades mit Saunalandschaft mit.

Bild: NomSF

Ursprünglich erst für Mitte dieses Monats angedacht konnte die Wiedereröffnung um zwei Wochen vorgezogen werden – dies ist insbesondere dem tatkräftigen Einsatz des Bäderteams zu verdanken, betonen die NomSF Geschäftsführer Dirk Schaper und Frank Berlin.

Unter den aktuellen Bedingungen gelten für das Schwimmbad und die Saunalandschaft die üblichen Öffnungszeiten. Im öffentlichen Badbetrieb ist keine vorherige Reservierung erforderlich. Dennoch sind aufgrund der weiter herrschenden Corona-Pandemie beim Besuch des Hallenbades besondere Regeln einzuhalten, erläutert Lars von Minden, Leiter Öffentlichkeitsarbeit bei der NomSF.

3G-Regel
Mit dem Re-Start gilt im Hallenbad Northeim die sogenannte 3G-Regelung.

Das Schwimmbad und die Sauna kann demnach nur besuchen, wer vollständig geimpft ist oder als genesen gilt oder einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen kann. Ein entsprechender Nachweis ist unbedingt erforderlich und am Eingang vorzuzeigen. „Wir sind angehalten auch die Identität, der auf dem Dokument aufgeführten Person zu überprüfen“, so von Minden. Daher die Bitte an die Gäste, zum Abgleich ein Lichtbildausweis vorzulegen.

Folgende Nachweise sind möglich:

  • Geimpft: Als Nachweis werden akzeptiert der Impfpass, ein digitales Impfzertifikat oder die offizielle EU-Impfbescheinigung vom Arzt oder Impfzentrum. Wichtig: Der vollständige Impfschutz muss vorliegen.
  • Genesen: Die dazugehörige Bescheinigung stellt in der Regel das zuständige Gesundheitsamt aus.
  • Getestet: Wer als nicht vollständig geimpft oder genesen gilt, muss einen negativen Corona-Test vorlegen. Beim Hallenbad Northeim gibt es keine Testangebote. Das Zertifikat einer offiziellen Teststelle darf bei der Einlasskontrolle keinesfalls älter als 24 Stunden sein.

Ausgenommen von dieser Nachweispflicht sind:

  • Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind sowie
  • Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzepts regelmäßig getestet werden.

Kontaktpersonen-Nachverfolgung

Zur Sicherstellung einer erforderlichen Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen müssen Gäste des Hallenbades Northeim registriert werden.

Die Kontaktdatenerfassung erfolgt in der Regel digital über die Luca-App. Alternativ ist vor Ort ein Formular auszufüllen. Um das Papieraufkommen gering zu halten, wird das Formular nicht auf der Internetseite als Download bereitgestellt.

Maskenpflicht

Im Hallenbad Northeim ist bei der Eingangskontrolle sowie im Foyer bis zum Umkleidebereich eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.

Der Nassbereich und die Saunalandschaft können ohne Mund-Nasen-Bedeckung genutzt werden.

Ungeachtet dessen sollten beim Besuch des Hallenbades die gängigen Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden.

Eintrittspreise und Öffnungszeiten

Mit der Wiedereröffnung des Hallenbades Northeim bleiben die Eintrittspreise und Öffnungszeiten unverändert. Aktuelle Informationen zum Besuch der Einrichtung sind im Internet unter www.hallenbad-northeim.de nachzulesen.

Fragen zum Bäderbetrieb werden darüber hinaus unter der Telefonnummer 05551 6005-680 beantwortet.

Die Presseinformation ist als Anlage angehängt.