Gesetzliche Regelungen
Der Niedersächsische Landtag hat daraufhin das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) in seiner Sitzung am 07.07.2021 verabschiedet. Zum 01.01.2025 wird die Grundsteuer in Niedersachsen nun auf Grundlage des Niedersächsischen Flächen-Lage-Modells erhoben. Es berücksichtigt sowohl die Fläche eines Grundstücks als auch dessen Lage. Dadurch werden unterschiedliche Wertfaktoren für verschiedene Grundstücksarten und -lagen festgelegt.
Wie der Bundesgesetzgeber und andere abweichende Länder strebt auch Niedersachsen eine insgesamt aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer an. Das bedeutet, dass die Änderung im Steuersystem so gestaltet ist, dass insgesamt keine zusätzlichen Einnahmen durch die Kommunen generiert werden sollen. Im Vergleich zum Vorjahr kommt es somit zu keiner Veränderung des Grundsteueraufkommens.
Aufkommensneutrale Hebesätze - Stadt Northeim
Die Stadt Northeim beabsichtigt das Ziel der Aufkommensneutralität und damit ein im Vergleich zum Jahr 2024 konstantes Grundsteueraufkommen zu realisieren. Derzeit ergeben sich aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuer A in Höhe von rd. 450 % und Grundsteuer B von rd. 400%.
Die Umstellung auf das neue Grundsteuersystem soll also nicht zu höheren Grundsteuererträgen im Haushalt der Stadt Northeim führen und die Grundstückseigentümer*innen in ihrer Gesamtheit nicht mit höheren Abgaben belasten. Zu betonen ist hierbei jedoch, dass es zwischen den einzelnen Objekten zu Belastungsverschiebungen kommen kann. Die Grundsteuer wird sich also für einige Objekte erhöhen, während es bei anderen zu Senkungen kommt. Diese Belastungsverschiebungen sind der Reform allerdings unabdingbar und zwingende Konsequenz der Umsetzung der Grundsteuerreform.
Die Stadt Northeim behält sich vor, eine erneute Überprüfung der aufkommensneutralen Hebesätze zum Stichtag 15.10.2024 durchzuführen. Sollte es zu nicht unerheblichen Änderungen kommen, werden die Hebesätze zur Beschlussfassung im Rat am 24.10.2024 angepasst.
Darüber hinaus kann eine Anpassung der Hebesätze bis zum 30.06.2025 rückwirkend zum 01.01.2025 erfolgen (§ 25 Abs. 3 Satz 1 GrStG). Die Verwaltung wird zum Ende des ersten Halbjahres eine erneute Überprüfung der aufkommensneutralen Hebesätze durchführen und ggf. eine erneute Hauptveranlagung durchführen.
Grundabgabenbescheide 2025
Die Grundabgabenbescheide 2025 werden voraussichtlich Ende November 2024 verschickt.
Fragen zur Zusammensetzung des vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrags sind bitte direkt an das Finanzamt zu richten.