Corona-Überbrückungshilfe des Bundes startet

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Anträge zu der neuen Corona-Überbrückungshilfe können bundesweit über eine neue Antragsplattform gestellt werden. Bewilligungen werden von der NBank durchgeführt.

Die Antragstellung muss zwingend über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer, die sich ab heute registrieren können, erfolgen. Das Verfahren läuft erstmals vollständig digitalisiert ab.

Hier finden Sie die Links zu den Informationsseiten:

https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/Corona-Ueberbrueckungshilfe.jsp

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html