Die Antragstellung muss zwingend über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer, die sich ab heute registrieren können, erfolgen. Das Verfahren läuft erstmals vollständig digitalisiert ab.
Hier finden Sie die Links zu den Informationsseiten:
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/Corona-Ueberbrueckungshilfe.jsp
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html