Auch auf dem Wochenmarkt herrscht Abstandspflicht

Aufgrund von mehreren Beschwerden weist die Stadt Northeim ausdrücklich darauf hin, dass die Regeln im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auch auf dem Wochenmarkt gelten.

So ist zwingend ein Abstand von mind. 1,50 m zwischen den Kunden, aber auch wo immer möglich, zu den Marktstandbetreibern einzuhalten.
Ebenso unzulässig sind alle sozialen Kontakte, die über den Einkauf hinausgehen. Hierzu zählen u.a. Ansammlungen mit mehr als zwei Personen.
Es wird dringend empfohlen, alle Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu beachten und umzusetzen. Seitens der Stadt Northeim werden ab Mittwoch verstärkt Kontrollen durchgeführt.