Verkehrsbehördliche Maßnahmen in der Fußgängerzone

Seit dem 3. Dezember 2018 gelten die neuen Verkehrsregelungen in der Northeimer Fußgängerzone. Aufgrund zunehmender Beschwerden aus der Bevölkerung wurde die Verwaltung seitens der Politik beauftragt, ein Konzept zur Verkehrsberuhigung in der Fußgängerzone zu entwickeln.

Schwerpunkt dabei war, das ungehinderte Durchfahren der Fußgängerzone zu erschweren. 

Das Ergebnis der Planung wurde in den beiden Ausschüssen Planen, Bauen, Umwelt sowie Bürgerdienste, Wirtschaft und Verkehr und öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgestellt und erläutert. Der Vorschlag der Verwaltung wurde dabei einvernehmlich zur Kenntnis genommen. Auch dem Verwaltungsausschuss wurden die Pläne vorgestellt. Dieser hat diesen ausdrücklich zugestimmt. 

Im Vorfeld des Umsetzungsprozesses wurde dann das erarbeitete Konzept im Bereich der Fußgängerzone an alle Bewohner und Geschäftsleute im Rahmen eines Informationsflyers verteilt. Daneben wurde eine Pressemitteilung mit gleichlautendem Inhalt herausgegeben. 

Die entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung mit Umsetzung ab dem 3.12.2018 ist u.a. der Einsatzleitstelle, den Rettungskräften und der Polizei sowie diversen anderen Institutionen zur Kenntnis und Umsetzung übermittelt worden. 

In der vergangenen Woche wurden die entsprechenden Verkehrszeichen aufgestellt sowie für die Sperrpfosten entsprechenden Einbaumöglichkeiten geschaffen. Dabei war es erforderlich, dass die Sperrpfosten in der Hülse verbleiben mussten, bis das Einbaumaterial ausgehärtet war und die Hülsen wieder verschlossen werden konnten. Insoweit war es eine technische Notwendigkeit, die Sperrpfosten vorübergehend aufzustellen.  

Die nunmehr umgesetzte Planung zur Verkehrsberuhigung in der Fußgängerzone wird im Bedarfsfall ggf. angepasst und stellt keine unveränderliche Maßnahme dar.