Verschonung von Wahlgrabstätten

Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten für Erdbestattungen, die im Jahre 1989 und an Wahlgrabstätten für Aschenurnen, die im Jahre 1989 erworben sind, ist abgelaufen.

Grabstätten, für die keine Verschonung beantragt wird, werden eingeebnet und – soweit die Verwesungsperiode von 25 Jahren abgelaufen ist – wiederbelegt. 

Grabstätten, die in den Vorjahren aufgerufen sind und für die eine Verlängerung des Nutzungsrechts bislang nicht ausgesprochen ist, können auf Antrag weiter verschont werden, soweit diese vom Fachdienst Technische Dienste noch nicht in Anspruch genommen sind. 

Verschonungsanträge sind unter näherer Bezeichnung der Grabstätte bis zum 01.04.2019 an den Fachdienst
Technische Dienste
Am Bergbad 2
37154 Northeim
zu richten.