Überprüfung der Hundesteuerpflicht

Die Stadt Northeim plant eine Überprüfung der Hundehaltung im Stadtgebiet inklusive der Ortschaften. Das Halten von Hunden ist grundsätzlich steuerpflichtig. Wer einen Hund besitzt, ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden und Hundesteuer zu zahlen.

Leider wurde in der Vergangenheit vermehrt festgestellt, dass Hunde im Zuständigkeitsbereich der Stadt Northeim nicht angemeldet sind und somit auch nicht versteuert werden. Der Stadt Northeim gehen damit nicht unerhebliche Einnahmen verloren. Bei der geplanten Hundebestandsaufnahme sollen nunmehr die nicht angemeldeten Hunde erfasst werden. Auf Grund der Aktualität des Themas „Umgang mit dem Hund“ wird zudem darauf hingewiesen, dass neben der Steuerpflicht weitere Pflichten für den Hundehalter gem. dem Niedersächsichen Hundegesetz zu erfüllen sind, die bei der Anmeldung überprüft werden. Dies sind insbesondere die Registrierung im Niedersächsischen Hunderegister, die theoretische und praktische Sachkunde sowie eine Haftpflichtversicherung für den Hund.

Die Aufnahme eines Hundes ist der Stadt Northeim innerhalb einer Woche schriftlich bekannt zu geben. Das kann persönlich im Rathaus oder im Bürgerbüro geschehen. Entsprechende Formulare stehen aber auch hier:

<link internal-link sie hier fr weitere>Klicken Sie hier für weitere Informationenwww.northeim.de/rat-verwaltung/formulare-aufgaben-ortsrecht/formulare.html

zur Verfügung.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des auf die Aufnahme folgenden Kalendermonats. Pro Jahr sind für einen Hund 90 Euro zu entrichten. Die Hundesteuer für den zweiten Hund beträgt 120 Euro. Ab dem dritten und jeden weiteren Hund beträgt die Hundesteuer 180 Euro. Sollte ein Hund als gefährlich festgestellt sein, sind 600 Euro jährlich zu zahlen. Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder auf Antrag einmalig am 01.07. eines Jahres fällig.

Wer einen Hund hält und ihn nicht bei der Hundesteuer angemeldet hat, muss mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen. Im Zuge der jetzt anstehenden Kontrollen erhalten alle Hundehalter, die ihre Hunde noch nicht angemeldet haben, bis Ende Juni 2018 Gelegenheit, diese Anmeldung nachzuholen.