Hundesteuerbescheide behalten ihre Gültigkeit

Die zuletzt zugesandten Hundesteuerbescheide aus den Vorjahren behalten in der Stadt Northeim und den dazugehörigen Ortschaften auch im Jahr 2022 ihre Gültigkeit. Gegenüber dem Kalenderjahr 2021 gibt es keine Änderung der Hundesteuersatzung, sodass auf Erteilung von Steuerbescheiden verzichtet wird.

Die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2022 wird für alle diejenigen Steuerpflichtigen, bei denen die Berechnungsgrundlage und der Steuerbetrag gegenüber dem zuletzt zugesandten Bescheid unverändert bleibt, durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Northeim festgesetzt.

Es wird darum gebeten, die alten Steuerbescheide aufzuheben und ohne besondere Aufforderung weiterhin zu den Fälligkeitsterminen (15.02.,  15.05.,  15.08.  und  15.11.2022, bei Jahreszahlern am 01.07.2022) die Beträge, die in dem jeweils letzten Steuerbescheid angegeben sind, an die Stadt Northeim zu entrichten. Des Weiteren wird um Überprüfung gebeten, ob sich an den persönlichen Daten zwischenzeitlich etwas geändert hat. Sollte das der Fall sein, bittet die Stadt Northeim um schriftliche Mitteilung der Änderung.

Es werden nur vereinzelt Bescheide erteilt, wenn sich Änderungen an den Berechnungsgrundlagen ergeben (z. B. Anschaffung eines weiteren Hundes oder Abmeldung). Die Hundemarken sind Dauermarken und verlieren erst  mit Abmeldung eines Hundes ihre  Gültigkeit. Sollte eine Marke abhandenkommen, oder nicht mehr lesbar sein, ist eine neue Marke bei der Stadt Northeim anzufordern.