Erstattung Elternbeiträge für Kindertagesstätten für die Monate Januar und Februar 2021

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Northeim hat in seiner Sitzung am 25.01.2021 beschlossen, auf die Erhebung von Elternbeiträgen sowie Entgelten für das Mittagessen für die Monate Januar und Februar 2021 zu verzichten.

Diese Entscheidung stellt wie schon der zuvor beschlossene Verzicht für den Zeitraum in 2020 eine weitere familienpolitische Entscheidung dar, die vielen Familien eine finanzielle Entlastung bringt.
Konkret bedeutet dies, dass die Stadt Northeim Elternbeiträge und Betreuungspauschalen (bei mehr als achtstündiger Betreuung) für die Monate Januar und Februar 2021 nicht erheben wird. Das gilt insbesondere auch für die in Notgruppen betreuten Kinder. Gleichfalls wird auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten (Mittagessen) verzichtet, sofern keine Notgruppenbetreuung erfolgte.

Somit wird für alle Kinder unter drei Jahren, die noch beitragspflichtig sind, für Krippenkinder und für Kinder in der Hortbetreuung der Elternbeitrag vollständig erstattet, unabhängig davon, ob sie in der Notbetreuung waren oder nicht. Für Kinder über drei Jahren wird die Betreuungspauschale erstattet.
Das Entgelt für das Mittagessen hingegen wird nur dann in voller Höhe erstattet, wenn Kinder zwar in einer Notgruppe betreut wurden, jedoch kein Mittagessen in Anspruch genommen haben bzw. im Rahmen der eingeschränkten Betreuung kein Mittagessen angeboten wurde. Für alle Kinder, die während der Notgruppenbetreuung Mittagessen bekommen haben, sind anteilige Kosten von den Eltern/Sorgeberechtigten zu zahlen. Von daher kann eine tatsächliche Erstattung von Verpflegungsentgelten vorerst nur für den Monat Januar vorgenommen werden. Für den Monat Februar erfolgt dies dann nachträglich.

Kein Rechtsanspruch
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf die genannten Erstattungszahlungen besteht. Von daher sind laufende Zahlungen zu den festgesetzten Terminen zu leisten.
Die Stadt Northeim wird die Erstattungen zeitnah durchführen. Aufgrund der Vielzahl der Fälle sowie der vorzunehmenden Prüfungen in Bezug auf die Höhe der jeweiligen Erstattungszahlung kann dies jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für etwaige Erstattungen durch die freien Träger der Kindertagesstätten.
Bis dahin wird darum gebeten, von einzelnen diesbezüglichen Nachfragen abzusehen.