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Allgemeinverfügung der Stadt Northeim über die Zulassung der Sonn- und Feiertagsöffnung von Verkaufsstellen

Das Land Niedersachsen hat die Gemeinden angewiesen, auf Grund des dringenden öffentlichen Interesses zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Dingen und Waren des täglichen Bedarfs Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsregelung zuzulassen.

Das Bild zeigt ein I für Information

Nähere Informationen sind der beigefügten Datei zu entnehmen.