Elektronische Kommunikation

Die Stadt Northeim bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Wenn Sie uns elektronisch kontaktieren, gehen wir davon aus, dass wir Ihnen auch auf diesem Wege antworten dürfen, soweit Vorschriften (z.B. förmliche Zustellung) dem nicht entgegenstehen.

Die Stadt Northeim hat diesen Zugang mit folgenden Bedingungen bzw. Einschränkungen eröffnet: 

E-Mail-Adresse 

Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:

info(at)northeim.de

Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden. 

E-Rechnung (Elektronische Rechnung)

Die Stadt Northeim setzt eine vollständige, digitale Rechnungsbearbeitung ein. Aus diesem Grund werden Papierrechnungen nur noch in Ausnahmefällen angenommen. Beachten Sie bitte unsere Hinweise im Serviceportal der Stadt Northeim.

Für den Versand von elektronischen Rechnungen nutzen Sie bitte folgende Angaben:

Stadt Northeim
Leitweg-ID: 031550011011-0-76
E-Mail-Adresse: e-rechnung(at)Northeim.de

Beachten Sie bitte die abweichenden Angaben des EBA:

Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Northeim (EBA)
Leitweg-ID: 030-0000000103-35
E-Mail-Adresse: e-ebarechnung(at)northeim.de

Dateiformate 

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an uns versenden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden. 

Die Dateianhänge dürfen nicht größer als 20 MB sein, da die Mail sonst nicht zugestellt wird. Müssen Sie eine größere Datei als Mail zustellen, wenden Sie sich bitte vorab an die Adresse  edv(at)northeim.de 

Folgende Dateiformate können verarbeitet werden: 

    Adobe Acrobat (.pdf)
    Rich Text Format (.rtf)
    Microsoft Word (.docx)
    Microsoft Excel (.xlsx)
    Microsoft PowerPoint (.pptx)
    komprimierte Archive (.zip)
    Grafikobjekte (.tif, .jpg, .gif)

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die E-Mail nicht bearbeitet werden. 

Verschlüsselung und Signatur 

Die Stadt Northeim verarbeitet aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit grundsätzlich noch keine verschlüsselten E-Mails oder elektronische Signaturen hinsichtlich der Echtheit und Gültigkeit.

Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden. Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, können nicht in elektronischer Form übersendet werden. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen ebenfalls auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen. 

Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)

Die Stadt Northeim hat für die rechtskonforme und sichere elektronische Kommunikation mit Gerichten und anderen Behörden ein besonderes elektronisches Behördenpostfach eröffnet. Bitte beachten Sie, dass eine Kommunikation zwischen dem besonderen elektronischen Behördenpostfach und regulären E-Mail-Adressen sowie De-Mail-Adressen nicht möglich ist.

De-Mail

Über De-Mail verschickte Mails erfüllen das gesetzliche Schriftformerfordernis. Auf Grundlage des am 01.08.2013 in Kraft getretenen E-Government-Gesetzes ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen die in Verwaltungsakten erforderliche Schriftform durch den Versand einer De-Mail zu ersetzen.

Sie ist somit einem Brief gleichgestellt, wenn beide Kommunikationspartner ein De-Mail-Konto haben. Dazu gehört, dass Absender wie Empfänger eindeutig identifiziert sind und die erfolgte Zustellung einer Mail dokumentiert wird. Außerdem erfolgt der Mail-Transport signiert und verschlüsselt, sodass die Integrität des Inhalts sowie dessen Vertraulichkeit gewährleistet sind.

Die Stadtverwaltung ist unter der De-Mail-Adresse »stadtverwaltung@northeim.de-mail.de« erreichbar. De-Mail ist ein geschlossenes System. Unter einer De-Mail-Adresse können Sie nur mit anderen De-Mail-Adressen kommunizieren. 

Sollten wir eine DE-Mail von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus, dass wir zu einer Beantwortung auf gleichem Weg berechtigt sind. Ansonsten müssen Sie ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation verweisen.

Grundlage für die Kommunikation mit De-Mail ist natürlich, dass Sie Inhaber eines De-Mail-Accounts sind; dieser wird von akkreditierten De­Mail-Anbietern bereitgestellt und verwaltet. Bevor eine De-Mail-Nutzung möglich ist, müssen Sie also einen De-Mail-Account beantragen. Im Rahmen der Beantragung eines De-Mail-Accounts erfolgt eine zuverlässige Erstregistrierung, d.h. die Erfassung der Identitätsdaten sowie die zweifelsfreie Verifikation derselben durch den De-Mail-Anbieter.

An eine Akkreditierung sind durch das De-Mail-Gesetz hohe Anforderungen an die organisatorische und technische Sicherheit der angebotenen De-Mail-Dienste geknüpft. Die aktuelle Liste der akkreditierten De-Mail-Diensteanbieter ist beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht.

Hinweise 

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Northeim und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden. 

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden Technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.