Schulbezirke

In einer Schulbezirkssatzung hat die Stadt Northeim für jede Grundschule einen Schulbezirk festgelegt. Hiernach richtet sich unter anderem auch die jährliche Einschulung der Schülerinnen und Schüler in eine der acht städtischen Grundschulen von Northeim. 

Die Schulbezirke sind für die Grundschulen in der Kernstadt von Northeim gesondert nach Straßen festgelegt. Für die Kardinal-Bertram-Schule (Grundschule katholischen Bekenntnisses) ist das gesamte Stadtgebiet einschließlich Ortschaften Schuleinzugsgebiet.

Für die Grundschulen in einer Ortschaft bilden sowohl die Ortschaft selbst als auch angrenzende Ortschaften bzw. örtliche Einzugsbereiche den Schulbezirk.

Die jeweils aktuelle Satzung zur Schulbezirkseinteilung mit etwaigen Änderungen finden Sie im Ortsrecht der Stadt Northeim unter der Kategorie 4 - Schule/Kultur - im pdf-Format.

Schülerbeförderung

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Träger der Schülerbeförderung. Damit ist für das Gebiet der Stadt Northeim der Landkreis Northeim für die Schülerbeförderung zuständig. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Landkreises Northeim.