Benutzungsordnung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Benutzerausweis muss bei Ausleihvorgängen vorgezeigt werden und ist nicht übertragbar.
  • Mit einem Kinder-Benutzerausweis können nur Kindermedien, sowie schulrelevante Medien entliehen werden.
  • Ein sorgsamer Umgang mit den Medien wird vorausgesetzt. Der Benutzer hat eventuelle Schäden vor dem Ausleihvorgang anzuzeigen.
  • Der Benutzer muss auf einen sorgsamen Umgang der Medien achten.
  • Bei Verlust oder Beschädigung muss, nach Rücksprache mit dem Medienzentrum, Ersatz geleistet werden.
  • Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
  • Das Mitführen von Tieren, Essen, Trinken, Benutzung eines Mobiltelefons und störendes Verhalten sind in den Räumen des Medienzentrums untersagt.
  • Taschen sind im Eingangsbereich abzustellen bzw. im Taschenschrank einzuschließen. Das Medienzentrum übernimmt keine Haftung.
  • Bei verspäteter Rückgabe der Medien fallen Säumnis- und Mahngebühren an. Die Säumnis tritt ohne Mahnung ein.

Die ausführliche Benutzungsordnung können Sie in der PDF einsehen.