Wahl des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Northeim

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Northeim wird nach Ablauf der fünfjährigen Amtszeit am 11. Oktober 2022 neu gewählt. Die Grundlage für die Wahl bildet die Wahlordnung sowie der Leitfaden.

Die 14 Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen werden von einer Wahlversammlung aus zur Zt. 49 Organisationen, Institutionen und Gruppen  gewählt, die jeweils zwei Delegierte benennen. Dieser Personenkreis hat bereits die Wahlunterlagen erhalten und wurde über den Termin unterrichtet.
Weitere interessierte Vereine und Gruppen aber auch Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber können bis zum 09.09.2022 ihre Aufnahme zur Wahlversammlung bei der Stadt Northeim beantragen.

Die Delegierten müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
• das 18. Lebensjahr vollendet haben
• in Northeim mit Hauptwohnung gemeldet sein
• Menschen mit Behinderungen im Sinne der Definition der UN Behindertenrechtskonvention sein (es ist ein Nachweis durch ein entsprechendes amtliches Dokument -Bescheid des Versorgungsamtes- beizufügen)
• gesetzliche vertretende Person eines schwerbehinderten Menschen bzw. eines Menschen mit Behinderungen oder
• Vertreter_in einer Gruppe im Sinne des Absatzes 1.5 der Wahlordnung sein

Jede stimmberechtigte Person der Wahlversammlung hat gem. Ziffer 2 der Wahlordnung das Recht, bis zum 09.09.2022 einen Vorschlag für ein Beiratsmitglied einzureichen. Die Bestimmung der Vertreter_innen der stimmberechtigten Mitglieder des Beirates erfolgt entsprechend der Stimmenanteile aus dem von ihm vertretenen Behinderungsbereich, die zugleich Nachrücker sind. Für die Kandidatur der vorgeschlagenen Beiratsmitglieder gelten die gleichen o.g. Voraussetzungen wie für die Delegierten.
Die benannten Personen müssen an der Wahlversammlung teilnehmen. Sind sie an der Teilnahme verhindert, muss eine schriftliche Erklärung bei der Wahlleitung vorliegen, dass der/die Unterzeichner_in mit der Kandidatur einverstanden ist und im Falle der Wahl das Amt annimmt.

Die Delegierten und Beiratsmitglieder sind bis zum 09.09.2022 auf einem Meldebogen an die Stadt Northeim zu melden. Die gemeldeten Personen werden persönlich zur Wahl eingeladen. Die Wahl erfolgt am Wahltag auf Stimmzetteln, die entsprechend der für die jeweilige Behindertengruppe im Beirat zugeordneten Sitze enthält.
Die Wahlordnung mit Anlage sowie der Leitfaden und der Meldebogen sind unter diesem Text abrufbar.

Für weitere Fragen und Auskünfte können Sie sich gerne an

der derzeitigen Vorsitzenden des Beirates für Menschen mit Behinderungen, wenden.
Bitte unterstützen Sie die Wahl des neuen Gremiums aktiv und legen somit den Grundstein für eine erfolgreiche Arbeit des neuen Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Northeim.