Die Feststellung des Umfangs der Mängelbeseitigung und der erforderlichen Maßnahmen zur Behebung erfordern keinen unerheblichen Aufwand. In diesem Zuge soll ermittelt werden, ob – auch unter wirtschaftlicher Betrachtung - eine Instandsetzung möglich ist oder eine kurzfristige Ersatzbeschaffung erfolgen kann. Sofern eine Neubeschaffung in Betracht kommen soll, wird verfahrensbedingt mit einer mehrwöchigen Ausfallzeit sder Spielbrücke zu rechnen sein. Die Außerbetriebnahme der Spielgerätekombination ab Mittwoch, 18.10.2023 ist daher unerlässlich.
Seitens der Stadt Northeim wird für diese Nutzungseinschränkung um Verständnis gebeten.