Zu den Pflichtaufgaben der Stadt Northeim gehört nicht nur die Bereitstellung von Mitteln zur Instandhaltung der Infrastruktur, sondern auch die Erfüllung und Umsetzung gesetzlich vorgeschriebener Anforderungen.
Die Änderung der entsprechenden DIN-Norm (1176) für Spielplatzhinweisschilder, hat zur Konsequenz, dass umfängliche Anforderungen erfüllt werden müssen, was wiederum eine Neubeschaffung der Hinweisschilder für die Spielplätze erforderlich macht.
Ein gut sichtbares Hinweisschild (Piktogramm, graphisches Symbol) hat folgende Kriterien zu erfüllen:
- allgemeine Notrufnummer;
- Möglichkeiten oder Vorgehensweisen zur Kontaktaufnahme mit Wartungspersonal können z. B. die Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Internet-Adresse sein;
- Name des Spielplatzes;
- Anschrift des Spielplatzes oder GPS-Koordinaten;
- ggf. weitere relevante Informationen zum Standort.
Die Beschaffung der neuen Schilder ist zentral durch die Stadtverwaltung erfolgt.
Teilweise wurden bereits einige neue Spielplatzhinweisschilder durch die Technischen Dienste der Stadt Northeim montiert. Die Installation an den verbleibenden Standorten erfolgt schrittweise.
Mit der Umsetzung dieser erforderlichen Maßnahme kommt die Stadt Northeim ihrer Verkehrssicherungspflicht nach und trägt einen wichtigen Teil zur Instandhaltung der sozialen Infrastruktur bei.