Schöffen und Jugendschöffen gesucht!

Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen des Amtsgerichtsbezirks Northeim für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 steht bevor. Bis Mitte 2018 wird eine neue Vorschlagsliste aufgestellt.

Das Schöffenamt

Schöffen sind ehrenamtliche Richter an den Amts- und Landgerichten. Sie verhandeln und entscheiden dort gleichberechtigt mit Berufsrichtern in Strafverfahren bzw. Jugendstrafverfahren.

Es sind vor allem Lebenserfahrung und Menschenkenntnis in diesem Ehrenamt gefragt. Rechtliche Rahmenlinien und juristisches Wissen werden von den Berufsrichtern erklärt. Gemeinsam fällen Richter und Schöffen ein Urteil und setzen, sofern nötig, die Strafe fest. 

Wer kann Schöffin oder Schöffe im Erwachsenenstrafrecht werden?

Das Gerichtsverfassungsgesetz, kurz GVG, setzt die Vorgaben für Schöffinnen und Schöffen in den §§ 32 bis 35 fest.

Demnach können unter anderem nur deutsche Staatsbürger dieses Ehrenamt ausüben. Weiterhin gibt es Vorgaben über ein Mindestalter von 25 Jahren bei Amtsantritt und ein Höchstalter von 69 Jahren bei Amtsantritt. Wer das Amt einer Schöffin oder eines Schöffen bekleiden möchte, darf außerdem keine relevanten Straftaten begangen haben.

Schöffen sollten vor allem unvoreingenommene Personen sein, die sich eignen über andere Menschen zu Gericht zu sitzen.

Wie werden Schöffinnen und Schöffen gewählt?

Alle fünf Jahre wählt ein Ausschuss am Amtsgericht die Schöffinnen und Schöffen aus einer Vorschlagsliste. Die Wahl findet im Herbst/ Winter dieses Jahres statt.

Bewerbungen um ein Amt als Schöffe sind bis zum 31. Mai 2018 auf dem offiziellen „Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste“ in der unten stehenden Adresse einzureichen. 

Wer kann Jugendschöffin oder Jugendschöffe im Jugendstrafrecht werden?

Zu Jugendschöffen sollen gemäß § 35 des Jugendgerichtsgesetztes, kurz JGG, nur erzieherisch befähigte und in der Jugenderziehung erfahrene Personen vorgeschlagen werden. Von daher wird die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen vom Jugendhilfeausschuss erstellt. Wesentliche Anhaltspunkte einer solchen Qualifikation ergeben sich aus der beruflichen Tätigkeit, aber auch aus ehrenamtlichen Tätigkeiten im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, im schulischen und sportlichen Bereich oder auch im Rahmen von privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit.

Wie werden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gewählt?

Die Vorschlagsliste für die Wahl zur Jugendschöffin oder zum Jugendschöffen wird von der Stadt Northeim in Kooperation mit dem Landkreis Northeim vorbereitet und vom Jugendhilfeausschuss beschlossen.

Bewerbungen um ein Amt als Jugendschöffe sind bis zum 20. April 2018 auf dem offiziellen „Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Jugend-Schöffen“ in der unten stehenden Adresse einzureichen. 

Ihr Ansprechpartner zum Thema Schöffenwahl 2018

Bewerbungsformulare senden Sie bitte an:

Stadt Northeim
Abteilung Bürgerdienste 
Scharnhorstplatz 1

37154 Northeim    

Herr Uwe Ritter, Tel. 05551/966-162, ritter(at)northeim.de

Weitere Informationen sowie das jeweilige Formular (auch anliegend) können Sie hier nachlesen.