Dorferneuerung

Dorferneuerung Langenholtensen / Brunstein

Mit der neuen EU-Förderperiode 2014 – 2020 haben sich auch für das Förderverfahren im Rahmen der Dorferneuerung einige Änderungen ergeben.

Maßgeblicher Stichtag zur Einreichung von Förderanträgen ist zukünftig der 15. Februar eines jeden Jahres. Später eingereichte Förderanträge werden erst im darauffolgenden Jahr berücksichtigt.

Darüber hinaus unterliegt jeder Antrag neuerdings einem Rankingverfahren. Die Kriterien diesbezüglich sind in der aktuellen Förder-Richtlinie ZILE dargelegt.

Der Fördersatz liegt nach wie vor in der Regel bei 30 % der Bruttokosten. Die Förderhöchstsumme wurde angehoben und liegt nunmehr bei 50.000,00 € pro Gebäude, in Einzelfällen auch darüber.

Fragen hierzu beantworten die Stadt Northeim, Frau Anja Friedmann, Tel. 05551 966-332 sowie das Planungsbüro forum K, H.-G. Koesling, Nienburg, Tel. 05021 9216052.