Fußgängerzone: Änderung der Verkehrsführung und Anbringen von Sperrvorrichtungen

Ab Montag, dem 03. Dezember 2018, gilt in der Fußgängerzone eine neue Verkehrsführung.

Dazu wurden die im anliegenden Plan gekennzeichneten Sperrvorrichtungen und Verkehrszeichen angebracht. Ziel der geänderten Verkehrsführung ist es, eine lange geforderte Verkehrsberuhigung und damit eine Steigerung der Aufenthaltsqualität für die Fußgängerzone zu erreichen. 

Die Verkehrsführung wird wie folgt geändert:

Die Straße „Am Münster“ ist bis zur Kreuzung „Kurze Straße“ und die „Kurze Straße“ in beiden Fahrtrichtungen befahrbar. 

Der Bereich zwischen Ecke „Breite Straße“ / „Kurze Straße“ und „Breite Straße“ / „Alte Poststraße“ wird für den Verkehr gänzlich gesperrt. 

Die „Wieterstraße“ wird zur Einbahnstraße und erschließt zum einen „Breite Straße“ (West)“ / „Alte Poststraße“ / “Markt“ als Sackgasse sowie „Breite Straße (Ost)“ als Einbahnstraße. Eine Zufahrt zum Marktplatz über die „Wieterstraße“ ist nicht mehr möglich. 

Die Verkehrsführung für den Stadtbus wird sich nicht ändern. Auch Radfahrer dürfen die Fußgängerzone weiterhin in beide Richtungen und im Rahmen der zeitlichen Vorgaben befahren. 

Der Marktplatz wird nunmehr ausschließlich über die „Mühlenstraße“ erschlossen. Der abfließende Verkehr vom Marktplatz hat dann die „Breite Straße (Ost)“ zu benutzen; hierüber ist auch eine Erreichbarkeit für die „Breite Straße (West)“/ „Alte Poststraße“ möglich. 

Die Anlieger der Innenstadt werden über die Maßnahmen mittels eines Flyers informiert.  

Die Stadt Northeim wird die neue Verkehrsführung sehr aufmerksam beobachten und eventuelle Anpassungen prüfen. Anregungen und Erfahrungen für eine eventuelle Nachsteuerung nimmt die Stadt Northeim unter der E-Mail-Adresse HMueller(at)Northeim.de entgegen.

Anliegend der Plan.