Städtebauförderung-Innenstadtentwicklung

Aktuelle Themen

Seit dem 3. Dezember 2018 gelten die neuen Verkehrsregelungen in der Northeimer Fußgängerzone. Aufgrund zunehmender Beschwerden aus der Bevölkerung wurde die Verwaltung seitens der Politik beauftragt, ein Konzept zur Verkehrsberuhigung in der Fußgängerzone zu entwickeln.

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Ab Montag, dem 03. Dezember 2018, gilt in der Fußgängerzone eine neue Verkehrsführung.

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Am 13.10.2018 öffnete das neue Bürgerbüro der Stadt Northeim im Münsterzentrum für den Publikumsverkehr seine Türen.

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Die Mühlenstraße in Northeim soll Stück für Stück gemeinsam mit den Anliegern und den dortigen Gewerbetreibenden noch attraktiver werden. Das ist das Ziel der Stadt Northeim, die auf die Zusammenarbeit mit den Unternehmen der Innenstadtstraße setzt.

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Matthias Wunderling-Weilbier, Landesbeauftragter des Amtes für regionale Landesentwicklung, überreichte im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Bürgersaal am 27. Juni den Bescheid über die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm.

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Was ist Städtebauförderung?

Städtebauförderung des Bundes und der Länder

Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützt der Bund die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung.

Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt.

Ziele der Städtebauförderung sind:

  • Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
  • Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten; Kennzeichen für solche Funktionsverluste ist vor allem ein dauerhaftes Ãœberangebot an baulichen Anlagen, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen
  • Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.

Zur Verwirklichung dieser Förderziele hat der Bund folgende Programme geschaffen:

  • Soziale Stadt
  • Stadtumbau
  • Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
  • Städtebaulicher Denkmalschutz
  • Kleinere Städte und Gemeinden
  • Zukunft Stadtgrün
  • Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
  • Investitionspakt zur energetischen Sanierung sozialer Infrastruktur 

Quelle: Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) <link http: www.staedtebaufoerderung.info stbauf de home home_node.html external-link-new-window sie hier fã¼r weitere>Klicken Sie hier für weitere Informationenwww.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Home/home_node.html 

Was ist das Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"?

Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"

In vielen Kommunen ist ein Funktionsverlust der "zentralen Versorgungsbereiche" zu beobachten, insbesondere durch gewerblichen Leerstand. Als zentrale Versorgungsbereiche werden insbesondere Innenstadtzentren, vor allem in Städten mit größerem Einzugsbereich, Nebenzentren in Stadtteilen sowie Grund- und Nahversorgungszentren in Stadt- und Ortsteilen - aber auch von kleinen Gemeinden - bezeichnet. Das Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" soll zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standort für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben dienen.

Die Finanzhilfen des Bundes können z.B. eingesetzt werden für Investitionen zur Profilierung der Zentren und Standortaufwertung, wie:

  • Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze)
  • Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (auch energetische Erneuerung)
  • Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder Brachen einschließlich vertretbarer Zwischennutzung
  • Citymanagement, Beteiligung von Nutzungsberechtigten sowie Immobilien- und Standortgemeinschaften. 

Zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen kann die Gemeinde einen so genannten Verfügungsfonds einrichten. Der Fonds finanziert sich mit bis zu 50% aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde sowie zu mindestens 50% aus Mitteln privater Akteure oder zusätzlichen Gemeindemitteln. Die Mittel des Fonds müssen für Investitionen und investitionsfördernde Maßnahmen eingesetzt werden. Mittel, die nicht aus der Städtebauförderung stammen, können auch für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden.

Quelle: Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) <link http: www.staedtebaufoerderung.info stbauf de programm aktivestadtundortsteilzentren programm_node.html external-link-new-window sie hier fã¼r weitere>Klicken Sie hier für weitere Informationenwww.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm/AktiveStadtUndOrtsteilzentren/Programm/programm_node.html