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Elektronische Kommunikation mit der Stadt Northeim |
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Die Stadt Northeim bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Stadt Northeim hat diesen Zugang mit folgenden Bedingungen bzw. Einschränkungen eröffnet: E-Mail Adresse Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen der einzelnen Mitarbeiter. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden. DAteiformate Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an uns versenden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden. Die Dateianhänge dürfen nicht größer als 8 MB sein, da die Mail sonst nicht zugestellt wird. Müssen Sie eine größere Datei als Mail zustellen, wenden Sie sich bitte vorab an die Adresse edv@northeim.de. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die E-Mail nicht
bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese
Liste laufend aktualisiert wird.
Hinweise Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Northeim und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden. Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden Technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden. Kontakt Sollten Sie Fragen zur Verschlüsselung und elektronischen Signatur haben, wenden Sie sich bitte an den
Fachdienst Zentrale Dienste
Telefon 05551/966-114
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